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AGB

1. Leistungsumfang:

1.1. Die Edura International GmbH (im Folgenden: Foxwork Services) erbringt verschiedene Coworking und Bürodienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang und das vom Vertragspartner (im Folgenden: Kunde) geschuldete Entgelt ergeben sich aus der jeweils geltenden Tarifuübersicht, dem vom Kunde gewählten Tarifpaket sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern das Tarifpaket keine Exklusivrechte vorsieht, erbringt Foxwork Services seine Leistungen zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Kunden nach dem „First-Book-First-Serve“-Prinzip. Mangels einer explizit abweichenden schriftlichen Leistungsvereinbarung ist daher die Nutzbarkeit eines bestimmten Vertragsobjekts zu einer bestimmten Zeit nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

1.2. Diese AGB sind Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen Foxwork Servicesund seinen Kunden. Diese AGB gelten auch dann, wenn das Kunde eigene AGB verwendet oder diesen AGB oder Teilen davon widerspricht.

1.3. Foxwork Services behaltet sich die Änderung seiner AGB und der geltenden Tarifübersicht ausdrücklich vor. Kunden sind berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung (in schriftlicher oder elektronischer Form) zu widersprechen oder außerordentlich zu kündigen. Andernfalls gilt die Änderung als genehmigt. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
1.4. Die Kunden bestätigen mit ihrer Unterschrift ihre Unternehmereigenschaft (§ 1 UGB) sowie die uneingeschränkte Zugehörigkeit dieses Geschäfts zum Betrieb ihres Unternehmens (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 KSchG).

2.Allgemeine Nutzungsbedingungen Coworking:

3.1. Die Kunden sind verpflichtet, die verwendeten Schreibtische, Räume und allgemeine Flächen sauber zu halten und vor allem sauber zu verlassen. Es gilt die jeweilige Hausordnung der Standorte, die bei Foxwork Services angefordert werden kann
3.2. Eine Veränderung der Nutzungsobjekte, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgeht, ist Kunden untersagt. Unzulässig ist beispielsweise das Aufstellen von Zwischenwänden oder das eigenmächtige Aufhängen von Werbetafeln oder Schildern jeglicher Art. Die zulässige Anbringung von Firmenschildern mit Firma und Logo des Kunden erfolgt ausschließlich durch Foxwork Services im Rahmen der entsprechenden tariflichen Leistung.
3.3. Jeder Kunde ist verpflichtet, die verwendeten Räume nach Verlassen zu versperren. Aufgrund der besonderen Sicherheitsbedürfnisse aller Kunden im Rahmen von Coworking sind alle Flächen der Foxwork Services , die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen sind, videoüberwacht. Eine Speicherung der Daten erfolgt im gesetzlich zulässigen Ausmaß (§ 13 Abs. 3 DSG). Mit Abschluss dieser Vereinbarung stimmen die Kunden der Videoüberwachung zu.

3.4. Foxwork Services ist bestrebt, ein modernes Coworking- Erlebnis zu bieten, übernimmt jedoch keine rechtlichen Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflichten in Bezug auf die genutzten Objekte. Eine besondere technische Ausstattung einzelner Räume oder eine bestimmte technische Funktion ist – mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung – nicht Teil des geschuldeten Leistungsumfangs. Dies gilt auch dann, wenn diese Ausstattung tatsächlich vorhanden ist und/oder in der Tarifübersicht angeführt wird. Foxwork Services haftet nicht für Stromausfälle, WLAN-, LAN- oder Internet-Störungen, Lärm, Geruchsentwicklung oder sonstige Störungen, die einem ruhiges Arbeiten entgegenstehen.

3.5. §§ 1096, 1097 ABGB gelangen nicht zur Anwendung, mit Ausnahme der Nutzung von gebuchten Räumen, deren Nutzung unmöglich bzw. für Arbeitszwecke schlechthin unbrauchbar geworden ist. Das Risiko, dass die gebuchten Objekte aufgrund von Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre beider Vertragsteile gelegen sind (z.B. Feuer, Wasser, Sturm, Naturkatastrophen aller Art, bewaffnete Unruhen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen u.dgl.) sowie überhaupt aufgrund von sämtlichen außerordentlichen Zufällen und Unglücksfällen, an die bei Vertragsabschluss und gewöhnlichem Geschäftsgang nicht zu denken war, nicht wie vorgesehen genutzt werden können, tragt das Kunde insofern, als das vereinbarte Entgelt dennoch in voller Höhe zu entrichten ist. Eine außerordentliche Kündigung, die sich allein auf derartige Grunde stützt, ist unwirksam. Das Kunde ist insofern auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verwiesen.
3.6. Kunden, die vorsätzliche oder fahrlässige Schäden an Räumen oder Einrichtungen des Foxwork Services(unabhängig von ihrer Eigenschaft als Vertragsobjekt) verursachen oder diesbezüglich Veränderungen vornehmen, werden die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten (bzw. bei Austausch: die Wiederanschaffungskosten) des betroffenen Nutzungsobjekts zuzüglich € 20,– für jede angefangene Viertelstunde, die Mitarbeiter der Foxwork Services mit der Schadensregulierung befasst sind, in Rechnung gestellt.

3.Allgemeine Leistungsbeschreibungen Postservices

3.1. Auf alle Leistungen der Foxwork Services in Zusammenhand mit Postservices erlaubt der Kunde, den Foxwork Services lt. Leistungsbeschreibung zu handeln.

Dies Umfasst vor allem das Entgegennehmen, Öffnen, Scannen (Digitalisieren) und Versenden von Privaten oder Geschäftlichen Briefen, Dokumenten etc. von Kundenpost.

3.2. Foxwork Services übernimmt keinerlei Haftung auf Vollständigkeit der Post, bzw. Kontrolle des Posteingangs auf Vollständigkeit.

3.3. Auf sämtliche Haftungsbeschränkungen und Haftungsgrenzen, wie sie die Österreichische Post AG (bzw. das in Anspruch genommene Beförderungsunternehmen) ihren Beförderungsdienstleistungen zugrunde legt (derzeit abrufbar unter https://www.post.at/co/c/agb), kann sich auch die Foxwork Services berufen. Foxwork Services haftet keinesfalls für mehr, als zugleich auch eine Haftung der Österreichischen Post AG in Bezug auf die entsprechende Dienstleistung besteht. Für den Fall, dass Foxwork Services nach Maßgabe dieser AGB und zwingender gesetzlicher Bestimmungen für ein grob schuldhaftes Fehlverhalten im Zusammenhang mit den Diensten aus Postservices haftet, ist die betragliche Haftung für jeden Schadensfall mit 50,– EUR begrenzt.

4. Allgemeine Entgeltbestimmungen

4.1. Sofern nicht anders angegeben verstehen sich sämtliche Preisangaben zuzüglich USt in gesetzlicher Höhe.
4.2. Entgelte sind binnen sieben Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung ausschließlich in elektronischer Form.
4.3. Begründete Einwendungen gegen die Berechnung des Entgelts sind innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung schriftlich an die Foxwork Service szu richten. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt (Anerkenntnis).
4.4. Für die erste Mahnung werden € 28,90,–, für die zweite Mahnung € 28,90,– an Mahnspesen verrechnet. Säumige Kunden sind ebenso verpflichtet, sämtliche von Foxwork Services zu entrichtenden Betreibungskosten (Inkassobüro, Rechtsanwalt) zu tragen und stellen Foxwork Services insoweit gänzlich schad- und klaglos. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Verzugszinsen im Ausmaß von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu entrichten (§ 456 UGB).
4.5. Foxwork Services ist berechtigt, in Bezug auf nachgefragte Leistungen angemessene Kautionen zur Besicherung offener oder entstehender Forderungen einzuheben. Diese Kautionen sind nicht zu verzinsen und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern keine offenen Forderungen mehr bestehen, dem Kunde ungekürzt zurückzustellen. Kautionen können jederzeit – nach eigenem Ermessen der Foxwork Services– zur Abdeckung offener und gemahnter Forderungen der Foxwork Services herangezogen werden, soweit diese aufgrund des Vertragsverhältnisses entstanden sind. Dies gilt auch, wenn diese Forderungen strittig sind. Allfällige Rückforderungsansprüche des ehemaligen Kunden sowie das Recht der Foxwork Services, anderweitige Schritte zur Betreibung offener Forderungen zu setzen, bleiben davon unberührt.
5.6. Gegen Forderungen der Foxwork Services darf nicht aufgerechnet werden (Aufrechnungsverbot).

5.Schlussbestimmungen

5.1. Foxwork Services haftet fuür von Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Regelungen und – mit Ausnahme von Personenschäden – nur in jenen Fällen, in denen Foxwork Servicesein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
5.2. Änderungen persönlicher Daten, die zu Vertragszwecken verarbeitet werden (Name, Firma, Adresse, Mailadresse, Telefonnummer, Kontodaten), sind Foxwork Services unverzüglich mitzuteilen. Die Datenschutzerklärung enthält Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten und kann bei Foxwork Services angefordert werden- Die Datenschutzerklärung ist ebenfalls auf der Foxwork Website ersichtlich.
5.3. Sondervereinbarungen mit einzelnen Kunden, die von diesen AGB und der allgemeinen Tarifübersicht abweichen, bedürfen auf beiden Seiten der Schriftform (firmenmäßige Zeichnung). Dies gilt auch für ein einvernehmliches Abgehen vom Schriftformerfordernis.
5.4. Sollten diese AGB oder Teile davon unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt und die Parteien – soweit als möglich – wirtschaftlich so stellt, als wäre die unwirksame Regelung wirksam.
5.5. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz/Donau.